Finanzierung und Recht

Finanzierung und Versicherung eines Pflegeheimaufenthalts

AHV, berufliche und private Vorsorge

Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt Teile der Pflegekosten. Die Kosten für die Unterkunft sind selbst zutragen. Die Finanzierung der Pflegekosten wird auf drei Stellen verteilt:

  • Krankenkassen (fixer Betrag pro Pflegestufe)
  • Bewohnende (maximal 20 Prozent des höchsten Betrags der Krankenkasse)
  • Öffentliche Hand (Restfinanzierung)

Die Aufgabe der Restfinanzierung liegt bei den Gemeinden. Die Gemeindebeiträge werden gemäss den individuellen Taxordnungen der Heime jährlich festgelegt.

Ergänzungsleistungen und Sozialversicherung

Wenn das Einkommen einer älteren Person nicht ausreicht, um den Aufenthalt in einem Heim zu finanzieren, kann bei der Ausgleichskasse Luzern Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden.

In der Schweiz wohnhafte Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen zur AHV beziehen, können eine Hilflosenentschädigung (HILO) geltend machen, wenn die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat und kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.


Recht

Erwachsenenschutzgesetz
Das Erwachsenenschutzgesetz sieht unter anderem eine grössere Selbstbestimmung (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung), eine bessere Stellung der Angehörigen, individuell angepasste Beistandschaften sowie eine Professionalisierung des Verfahrens vor. Das Gesetz stellt auch Anforderungen an die Institution und stellt diese unter Aufsicht.

Patientenverfügung
Im Erwachsenenschutzrecht wird die Patientenverfügung bundesrechtlich verankert. Damit kann eine urteilsfähige Person festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht. Ebenso kann eine natürliche Person festgelegt werden, welche für die urteilsunfähige Person über die medizinischen Massnahmen entscheiden soll.

Vorsorgeauftrag
In einem Vorsorgeauftrag bestimmt man eine Vertrauensperson, welche bei Urteilsunfähigkeit in einem oder allen Bereichen einspringt. Diese Person kann dann über das persönliche Wohl (Personensorge) oder die Finanzen (Vermögenssorge) verfügen und als Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten auftreten.

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