Mitglieder

70 Pflegeinstitutionen, davon 66 Pflegeheime und vier Institutionen mit speziellem Angebot, des Kantons Luzern mit rund 4900 Betten sind Mitglied von CURAVIVA Luzern. Dazu zählen:

  • Privat- und öffentlich-rechtliche Institutionen
  • Aktive Leitende von Pflegeheimen, welche auf der Pflegeheimliste des Kantons Luzern aufgeführt sind, bilden CURAVIVA Luzern und gelten als Mitglieder

In der Heimliste finden Sie alle Pflegeheime, die Mitglied von CURAVIVA Luzern sind.


Mitglied werden

Die Aufnahme als ordentliches, ausserordentliches oder Kollektiv-Mitglied erfolgt aufgrund eines Antrages auf Mitgliedschaft. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Eine Ablehnung ist zu begründen. Ein ablehnender Entscheid des Vorstandes kann an die ordentliche Konferenz weitergezogen werden. Diese entscheidet abschliessend (Statuten Art. 5).

Anträge sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Die Geschäftstätigkeit ist zu dokumentieren (Statuten, Organigramm, aktueller Geschäftsbericht, Flyer, Bestätigung Aufnahme Pflegeheimliste und Ähnliches).

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